Erwägungsgrund 3 32008L0044
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG haben die Niederlande am 26. März 1997 von Luxan B.V. einen Antrag auf Aufnahme des Wirkstoffs Carvon in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG erhalten. Mit der Entscheidung 1999/610/EG der Kommission wurde bestätigt, dass die Unterlagen insofern vollständig sind, als sie grundsätzlich die Anforderungen der Anhänge II und III der Richtlinie 91/414/EWG an die verlangten Daten und Informationen erfüllen.