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Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten dürfen nur in ausreichend homogenen Partien und nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie
als CAC-Material eingestuft werden und von einem Dokument begleitet sind, das der Versorger gemäß den spezifischen Anforderungen nach Artikel 4 erstellt. Enthält dieses Dokument eine amtliche Erklärung, so ist diese deutlich vom restlichen Inhalt des Dokuments zu trennen; oder
als Vorstufenmaterial, Basismaterial oder zertifiziertes Material eingestuft und als solches von der zuständigen amtlichen Stelle nach Maßgabe der spezifischen Anforderungen nach Artikel 4 zertifiziert worden sind. Auflagen für Vermehrungsmaterial oder Pflanzen von Obstarten hinsichtlich der Kennzeichnung oder Plombierung und Verpackung können in den nach dem Verfahren gemäß Artikel 19 Absatz 3 erlassenen Durchführungsmaßnahmen aufgeführt werden.
Bei Einzelhandelslieferung von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten an einen nicht gewerblichen Endverbraucher können die Etikettierungsvorschriften gemäß Absatz 1 auf die angemessene Produktinformation beschränkt werden.
Vermehrungsmaterial oder Pflanzen von Obstarten einer genetisch veränderten Sorte muss auf jedem Etikett und jedem amtlichen oder sonstigen Begleitpapier, das an dem unter diese Richtlinie fallenden Material befestigt ist oder diesem beiliegt, unter Nennung der genetisch veränderten Organismen klar als solches gekennzeichnet sein. KAPITEL 5 BEFREIUNGEN
Anerkanntes Anbaumaterial von Obstarten darf zu gewerblichen Zwecken nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es mit einem amtlichen Etikett gekennzeichnet ist,…
auf dem Etikett oder in dem vom Verfügungsberechtigten ausgestellten Dokument angegeben wird, dass es sich um nach Artikel 32 der Durchführungsrichtlinie…
mit Etiketten gekennzeichnet werden, um ihre Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten.
Zur Gewährleistung der Sortenechtheit und der vorschriftsmäßigen Vermarktung von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten sollten…
Die Mitgliedstaaten können in ihrem eigenen Hoheitsgebiet die Vermarktung von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten von Mutterpflanzen, die vor dem 30.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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