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Für jede im Anhang I aufgeführte Gattung oder Art werden nach dem Verfahren gemäß Artikel 19 Absatz 3 die spezifische Anforderungen festgelegt, die folgende Angaben enthalten: KAPITEL 3 ANFORDERUNGEN AN DIE VERSORGER
die Bedingungen, denen CAC-Material entsprechen muss, insbesondere im Zusammenhang mit dem angewandten Vermehrungssystem, der Reinheit der Aufwüchse, der Pflanzengesundheit und — außer bei Unterlagen, deren Material keiner Sorte angehört — dem Sortenaspekt;
die Bedingungen, denen Vorstufenmaterial, Basismaterial und zertifiziertes Material entsprechen muss, und zwar hinsichtlich der Qualität (bei Vorstufenmaterial und Basismaterial einschließlich der Verfahren zur Erhaltung der Echtheit der Sorte und gegebenenfalls des Klons sowie der einschlägigen pomologischen Merkmale), der Pflanzengesundheit, der angewandten Prüfverfahren, des/der angewandten Vermehrungssystems/-systeme und — außer bei Unterlagen, deren Material keiner Sorte angehört — des Sortenaspekts;
die Bedingungen, denen Unterlagen und sonstige Pflanzenteile von nicht in Anhang I aufgeführten Gattungen oder Arten oder deren Hybriden entsprechen müssen, um Edelreiser der in Anhang I aufgeführten Gattungen oder Arten oder deren Hybriden zu tragen.
Pflanzenteile der in Anhang I aufgeführten Baumarten und ihrer Hybriden hinsichtlich der Qualität im Zusammenhang mit allgemeinen Merkmalen, der Gesundheit und…
Im Fall von Unterlagen, die keiner Sorte zugehören, muss das Standardmaterial von Obstpflanzen den Anforderungen der Absätze 2 bis 4, 5 Nummer 1, 2 und 5 und…
Unterlagen, die keiner Sorte zugehören und somit nicht den Anforderungen des § 14b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Saatgutverkehrsgesetzes entsprechen, müssen art-…
Nach dem Verfahren des Artikels 18 kann für eine bestimmte Gattung oder Art eine Tabelle mit zusätzlichen Bedingungen hinsichtlich der Qualität aufgestellt…
die Anforderungen, denen Vermehrungsmaterial genügen muss, und zwar insbesondere die Anforderungen betreffend das angewandte Vermehrungssystem, die Reinheit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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