Erwägungsgrund 11 32009L0104
Die vorliegende Richtlinie stellt das geeignetste Mittel dar, um die angestrebten Ziele zu erreichen; sie geht nicht über das hierfür erforderliche Maß hinaus.
Die vorliegende Richtlinie stellt das geeignetste Mittel dar, um die angestrebten Ziele zu erreichen; sie geht nicht über das hierfür erforderliche Maß hinaus.