Richtlinie 2009/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Zweite Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (kodifizierte Fassung) (Text von Bedeutung für den EWR) · KAPITEL III
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 15 32009L0104Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen