Erwägungsgrund 14 32009L0015
Da diese Richtlinie die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Gemeinschaft gewährleisten soll, sollte sich die Gemeinschaft mit den Drittländern, in denen einige der anerkannten Organisationen niedergelassen sind, verständigen, um die Gleichbehandlung der in der Gemeinschaft niedergelassenen anerkannten Organisationen sicherzustellen.