Erwägungsgrund 28 32009L0015
Die Vorschriften, die von den Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen zu befolgen sind, sind in der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen (Neufassung) festgelegt —