Erwägungsgrund 8 32009L0054
Für die Etikettierung natürlicher Mineralwässer gelten die allgemeinen Regeln der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür. In der vorliegenden Richtlinie brauchen deshalb lediglich Ergänzungen zu und Abweichungen von diesen allgemeinen Regeln festgelegt zu werden.