Erwägungsgrund 5 32010L0045
Um den Unternehmen Rechtssicherheit in Bezug auf ihre Rechnungsstellungspflichten zu geben, sollte klar der Mitgliedstaat festgelegt werden, dessen Rechnungsstellungsvorschriften gelten.
Um den Unternehmen Rechtssicherheit in Bezug auf ihre Rechnungsstellungspflichten zu geben, sollte klar der Mitgliedstaat festgelegt werden, dessen Rechnungsstellungsvorschriften gelten.