Erwägungsgrund 7 32010L0045
Bestimmte Vorschriften über die obligatorischen Rechnungsangaben sollten so geändert werden, dass sie eine bessere Steuerkontrolle gewährleisten, die eine einheitlichere Behandlung von grenzüberschreitenden Lieferungen und Dienstleistungen sowie von Lieferungen und Dienstleistungen im Inland ermöglichen und die elektronische Rechnungsstellung fördern.