Erwägungsgrund 9 32010L0045
Die Gleichbehandlung sollte auch in Bezug auf die Zuständigkeiten von Steuerverwaltungen gelten. Ihre Kontrollzuständigkeiten und die Rechte und Pflichten von Steuerpflichtigen sollten in gleicher Weise gelten, unabhängig davon, ob ein Steuerpflichtiger sich für die Ausstellung von Rechnungen auf Papier oder von elektronischen Rechnungen entscheidet.