Erwägungsgrund 8 32010L0045
Da die elektronische Rechnungsstellung den Unternehmen Kosten sparen und zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit beitragen kann, sollten die derzeit geltenden MwSt.-Pflichten in Bezug auf die elektronische Rechnungsstellung überarbeitet werden, um den derzeit damit verbundenen Aufwand und bestehende Hemmnisse für ihre Einführung zu beseitigen. Rechnungen auf Papier und elektronische Rechnungen sollten gleichbehandelt werden und der Verwaltungsaufwand bei der Ausstellung von Rechnungen auf Papier sollte nicht zunehmen.