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Für die Untersuchung der Erhaltungsmischungen durch die Mitgliedstaaten, bevor sie für den freien Verkehr zugelassen werden, sind Ausnahmeregelungen erforderlich. Bei der Art und Weise der Untersuchungen sollten in bestimmten Fällen die Unterschiede zwischen den Erntemethoden angebauter sowie direkt geernteter Erhaltungsmischungen berücksichtigt werden können.
Um zu gewährleisten, dass in den Verkehr gebrachte Erhaltungsmischungen den Anforderungen der Ausnahmeregelungen entsprechen, müssen diese Mischungen zuvor ein…
Um im Rahmen der Erhaltung genetischer Ressourcen das Inverkehrbringen von Futterpflanzensaatgutmischungen zuzulassen, die zur Erhaltung der natürlichen Umwelt…
Zur Erhaltung von Erhaltungssorten und für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchteten Sorten ist es notwendig, Ausnahmeregelungen für die Zulassung…
Die Mitgliedstaaten können Erhaltungsmischungen in ihrem Ursprungsgebiet in den Verkehr bringen, sofern diese Mischungen die Anforderungen gemäß Artikel 5 für…
Wenn ein Mitgliedstaat einen Antrag für angebaute Erhaltungsmischungen bearbeitet, führt er Prüfungen durch oder es werden Prüfungen unter amtlicher Aufsicht…
Abweichend von Artikel 3 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 66/401/EWG können Mitgliedstaaten Mischungen verschiedener Gattungen, Arten und gegebenenfalls…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.