Erwägungsgrund 7 32010L0060
Für die Untersuchung der Erhaltungsmischungen durch die Mitgliedstaaten, bevor sie für den freien Verkehr zugelassen werden, sind Ausnahmeregelungen erforderlich. Bei der Art und Weise der Untersuchungen sollten in bestimmten Fällen die Unterschiede zwischen den Erntemethoden angebauter sowie direkt geernteter Erhaltungsmischungen berücksichtigt werden können.