Erwägungsgrund 11 32011L0091
Angesichts der Verschiedenheit der angewandten Feststellungsmethoden sollte es Aufgabe des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers sein, das Los zu bestimmen und die betreffende Angabe oder Marke anzubringen.
Angesichts der Verschiedenheit der angewandten Feststellungsmethoden sollte es Aufgabe des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers sein, das Los zu bestimmen und die betreffende Angabe oder Marke anzubringen.