Erwägungsgrund 12 32011L0091
Damit dem Informationsbedürfnis, dem die Angabe entsprechen soll, nachgekommen werden kann, sollte diese jedoch deutlich sichtbar und als solche erkennbar sein.
Damit dem Informationsbedürfnis, dem die Angabe entsprechen soll, nachgekommen werden kann, sollte diese jedoch deutlich sichtbar und als solche erkennbar sein.