Erwägungsgrund 7 32011L0091
Es ist deshalb zweckmäßig, allgemeine und horizontale Vorschriften für die Anwendung eines gemeinsamen Systems zur Feststellung der Lose vorzusehen.
Es ist deshalb zweckmäßig, allgemeine und horizontale Vorschriften für die Anwendung eines gemeinsamen Systems zur Feststellung der Lose vorzusehen.