Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Betreiber von Bohrungsarbeiten die Mitteilung erstellt, die gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe h der zuständigen Behörde vorzulegen ist. Sie wird innerhalb einer von der zuständigen Behörde festgelegten Frist, die vor Beginn der Bohrungsarbeiten liegt, vorgelegt. Diese Mitteilung über Bohrungsarbeiten enthält Einzelheiten zur Bohrlochkonstruktion und zu den vorgeschlagenen Bohrungsarbeiten gemäß Anhang I Teil 4. Dies schließt eine Analyse der Wirksamkeit von Notfallmaßnahmen bei Ölunfällen ein.
Die zuständige Behörde prüft die Mitteilung und ergreift vor Beginn der Bohrungsarbeiten erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen, zu denen auch die Untersagung der Aufnahme der Arbeiten zählen kann.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Betreiber von Bohrungsarbeiten den unabhängigen Prüfer an der Planung und Vorbereitung einer wesentlichen Änderung der vorgelegten Mitteilung über Bohrungsarbeiten gemäß Artikel 17 Absatz 4 Buchstabe b beteiligt und dass sie die zuständige Behörde unverzüglich über alle wesentlichen Änderungen der vorgelegten Mitteilung über Bohrungsarbeiten unterrichtet. Die zuständige Behörde prüft die Änderungen und ergreift erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Betreiber von Bohrungsarbeiten der zuständigen Behörde Berichte über die Bohrungsarbeiten in Einklang mit den Anforderungen nach Anhang II vorlegt. Die Berichte werden ab dem Tag, an dem mit den Bohrungsarbeiten begonnen wird, wöchentlich oder in den von der zuständigen Behörde festgelegten Abständen eingereicht.
Der Unternehmer übermittelt ab dem Tag, an dem mit den Bohrungsarbeiten begonnen wird, der zuständigen Behörde wöchentlich die Berichte über Bohrungsarbeiten…
die Ergebnisse der Erkundung der zuständigen Behörde mitzuteilen.
Beginn und Einstellung der Bohrarbeiten sind mindestens zwei Wochen vorher anzuzeigen. Müssen Bohrarbeiten schon in kürzerer Frist eingestellt werden, so ist…
Wird der Beginn von Bohrarbeiten, die in den in Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 oder 2 genannten Gebieten durchgeführt werden oder sich auf solche Gebiete auswirken…
Wenn Gründe der Sicherheit oder des Lagerstättenschutzes es erfordern, sind angebohrte nutzbare Lagerstätten sowie deren Hangendes und Liegendes zu erkunden.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.