Erwägungsgrund 15 32013L0035
Die in dieser Richtlinie festgelegten physikalischen Größen, Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen stützen sich auf die Empfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection — ICNIRP) und sollten gemäß den Konzepten der ICNIRP in Betracht gezogen werden, insoweit diese Richtlinie nichts anderes vorsieht.