Erwägungsgrund 16 32013L0035
Um sicherzustellen, dass diese Richtlinie auf dem aktuellen Stand bleibt, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechtsakte hinsichtlich rein technischer Änderungen der Anhänge zu erlassen, um dem Erlass von Verordnungen und Richtlinien im Bereich der technischen Harmonisierung und Normung, dem technischen Fortschritt, Änderungen in den wichtigsten Normen oder Spezifikationen und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen über Gefahren elektromagnetischer Felder Rechnung zu tragen und Auslöseschwellen anzupassen. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Experten, durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und auf angemessene Weise übermittelt werden.