Erwägungsgrund 10 32013L0058
Somit ist es gerechtfertigt, in Bezug auf die Zuleitung dieses Richtlinienvorschlags an die nationalen Parlamente in diesem Fall die in Artikel 4 des Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union für dringende Fälle vorgesehene Ausnahme anzuwenden —