Richtlinie 2013/58/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II) hinsichtlich des Zeitpunkts ihrer Umsetzung und des Zeitpunktes ihrer Anwendung sowie des Zeitpunkts der Aufhebung bestimmter Richtlinien (Solvabilität I) (Text von Bedeutung für den EWR)
Aus der Chronologie der Ereignisse ergibt sich, dass der verschobene Zeitpunkt für die Umsetzung und der verschobene Zeitpunkt für die Anwendung der Richtlinie 2009/138/EG auch für die an ihr durch die Richtlinie 2011/89/EG vorgenommenen Änderungen gelten sollten.
Erwägungsgrund 7 32013L0058
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