Erwägungsgrund 4 32013L0058
Am 19. Januar 2011 hat die Kommission einen Vorschlag („Omnibus-II-Vorschlag“) zur Änderung, unter anderem, der Richtlinie 2009/138/EG angenommen, um der neuen Aufsichtsarchitektur für den Versicherungssektor, insbesondere der Einrichtung der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) (EIOPA) Rechnung zu tragen. Der Omnibus-II-Vorschlag enthält auch Bestimmungen zur Verschiebung des Zeitpunkts für die Umsetzung und des Zeitpunkts der Anwendung der Richtlinie 2009/138/EG sowie für den Zeitpunkt der Aufhebung von Solvabilität I und dient dazu, die Richtlinie 2009/138/EG an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union anzupassen und zu diesem Zweck die Ermächtigung der Kommission zum Erlass von Durchführungsmaßnahmen in die Ermächtigung der Kommission zum Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten zu ändern.