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Für den Euro erfolgt die Analyse und Identifizierung gefälschter Euro-Banknoten und -Münzen zentral in den gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 benannten oder eingerichteten nationalen Analysezentren bzw. Münzanalysezentren. Unter gebührender Berücksichtigung des Grundsatzes eines fairen und wirksamen Gerichtsverfahrens sollte die Analyse, Identifizierung und Aufdeckung von gefälschten Euro-Banknoten und -Münzen auch während laufender Gerichtsverfahren möglich sein, um in einem bestimmten Ermittlungs- oder Strafverfahren die Aufdeckung der Quelle der Falschgeldherstellung zu beschleunigen und um zu verhindern, dass solches Falschgeld weiter hergestellt oder in Umlauf gebracht wird. Dies würde zu einer wirksameren Bekämpfung von Fälschungsdelikten beitragen und würde zugleich die Anzahl der Übermittlungen von sichergestelltem Falschgeld während laufender Strafverfahren erhöhen, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, in denen lediglich Zugang zu Fälschungen gewährt werden sollte. Die zuständigen Behörden sollten generell die physische Übermittlung der Fälschungen an die nationalen Analysezentren und Münzanalysezentren ermöglichen. Unter bestimmten Umständen — beispielsweise wenn nur wenige gefälschte Banknoten oder Münzen als Beweismittel für das Strafverfahren vorliegen oder Beweismittel wie Fingerabdrücke durch eine physische Übermittlung zerstört werden könnten — sollten die zuständigen Behörden ersatzweise den Zugang zu den betreffenden Banknoten und Münzen ermöglichen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass während des Strafverfahrens die Prüfung mutmaßlich gefälschter Euro-Banknoten und -Münzen durch die nationalen…
Voraussetzung für die Echtheitsprüfung von Euro-Banknoten und -Münzen ist eine entsprechende Einstellung der hierzu eingesetzten Geräte. Um die für die…
Die zuständigen nationalen Behörden ermöglichen die Prüfung der vermutlich falschen Banknoten durch das nationale Analysezentrum (NAZ) und übermitteln…
Die zuständigen nationalen Behörden ermöglichen die Prüfung der vermutlich falschen Münzen durch das nationale Münzanalysezentrum (MAZ) und übermitteln…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen sind…
Die Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen , insbesondere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.