Erwägungsgrund 4 32001R1338
Die Maßnahmen gegen Euro-Fälschungen betreffen die Gemeinschaft aufgrund ihrer Zuständigkeiten für die einheitliche Währung. Der rechtliche Schutz des Euro lässt sich durch die einzelnen Mitgliedstaaten nicht zufrieden stellend sicherstellen, da die Euro-Banknoten und -Münzen auch außerhalb der Hoheitsgebiete der teilnehmenden Mitgliedstaaten in Umlauf gebracht werden. Daher sind gemeinschaftliche Rechtsvorschriften zur Festlegung von Maßnahmen anzunehmen, die im Hinblick auf den Umlauf von Euro-Banknoten und -Münzen unter Bedingungen notwendig sind, die ihren globalen, wirksamen und homogenen Schutz vor Tätigkeiten gewährleisten, die der Glaubwürdigkeit des Euro schaden könnten; es sind ferner die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, damit das Instrumentarium rechtzeitig vor dem 1. Januar 2002 zur Verfügung steht.