Art. 7 32005L0047RICHTLINIE 2005/47/EG DES RATES vom 18. Juli 2005 betreffend die Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (CER) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) über bestimmte Aspekte der Einsatzbedingungen des fahrenden Personals im interoperablen grenzüberschreitenden Verkehr im Eisenbahnsektor
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Erwägungsgrund 25 32017L1371RICHTLINIE (EU) 2017/1371 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug
Das Übereinkommen sollte in Bezug auf die Mitgliedstaaten, die durch diese Richtlinie gebunden sind, durch diese Richtlinie ersetzt werden.
Art. 4 32015L0719RICHTLINIE (EU) 2015/719 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2015 zur Änderung der Richtlinie 96/53/EG des Rates zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 4 32012L0007RICHTLINIE 2012/7/EU DER KOMMISSION vom 2. März 2012 Zur Änderung von Anhang II Abschnitt III der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Erwägungsgrund 31 32005L0036RICHTLINIE 2005/36/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Text von Bedeutung für den EWR)
Da die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission die Anwendung dieser Richtlinie und die Beachtung der…
Art. 4 32014L0107RICHTLINIE 2014/107/EU DES RATES vom 9. Dezember 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.