Erwägungsgrund 15 32014L0066
Für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer sollten mindestens dieselben Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gelten wie für entsandte Arbeitskräfte, deren Arbeitgeber gemäß der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ihren Sitz im Gebiet der Union haben. Die Mitgliedstaaten sollten vorschreiben, dass unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer in Bezug auf das während des gesamten Transfers vorgesehene Arbeitsentgelt mit Inländern in einer vergleichbaren Position gleichgestellt sind. Jeder Mitgliedstaat sollte für die Kontrolle der Arbeitsentgelte, die den unternehmensintern transferierten Arbeitnehmern während ihres Aufenthalts in seinem Hoheitsgebiet gezahlt werden, verantwortlich sein. Dadurch sollen Arbeitnehmer geschützt sowie ein fairer Wettbewerb zwischen Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat und Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat garantiert werden, da damit gewährleistet ist, dass letztere keinen Wettbewerbsvorteil aus niedrigeren Arbeitsstandards ziehen können.