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Eine Vergütungspolitik, die einer übermäßigen Risikobereitschaft Vorschub leistet, kann das solide und effektive Risikomanagement von EbAV unterminieren. Die für andere Finanzinstitute geltenden Grundsätze und Offenlegungsanforderungen im Bereich der Vergütungspolitik sollten auch auf EbAV Anwendung finden, wobei es jedoch deren — im Vergleich zu anderen Finanzinstituten — besonderer Unternehmensführungsstruktur sowie der Notwendigkeit der Berücksichtigung von Größenordnung, Art, Umfang und Komplexität der Tätigkeiten der EbAV Rechnung zu tragen gilt.
Die Vergütungspolitik ist mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und ermutigt nicht zur Übernahme von Risiken, die unvereinbar sind mit den…
Die Vergütungspolitik ist mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich und ermutigt nicht zur Übernahme von Risiken, die…
die Vergütungspolitik ist mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich;
Um zu gewährleisten, dass die Gestaltung der Vergütungspolitik Teil des Risikomanagements des Instituts ist, sollte sie vom Leitungsorgan beschlossen und in…
Bestimmte Risiken lassen sich nicht durch quantitative Anforderungen verringern, die sich in den technischen Rückstellungen und den Finanzierungsvorschriften…
Um die Solidität der Vergütungspolitik von Instituten zu gewährleisten, sollten in Bezug auf die Unternehmensführung und die Struktur der Vergütungspolitik…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.