Gesetze
Gesetz wird geladen …
Eine Schlüsselfunktion ist eine Kapazität zur Übernahme bestimmter Unternehmensführungssaufgaben. Die EbAV sollten über ausreichende Kapazitäten verfügen, um eine Risikomanagement-Funktion, eine interne Revisionsfunktion und gegebenenfalls eine versicherungsmathematische Funktion vorzusehen. Sofern diese Richtlinie nichts Anderes vorsieht, sollte die Festlegung einer bestimmten Schlüsselfunktion nicht dem entgegenstehen, dass die EbAV frei entscheiden kann, wie sie die jeweilige Schlüsselfunktion in der Praxis organisiert. Die entsprechenden Anforderungen sollten keine unangemessen hohe Belastung darstellen; deshalb sollte der Größenordnung, der Art, dem Umfang und der Komplexität der Tätigkeiten der EbAV Rechnung getragen werden.
Die Mitgliedstaaten schreiben den EbAV vor, über die folgenden Schlüsselfunktionen zu verfügen: eine Risikomanagement-Funktion, eine interne Revisionsfunktion…
Die Mitgliedstaaten verpflichten die EbAV in einer ihrer Größe und internen Organisation sowie der Größenordnung, der Art, des Umfangs und der Komplexität ihrer…
Die Mitgliedstaaten verpflichten die EbAV in einer ihrer Größe und internen Organisation und der Größenordnung, der Art, des Umfangs und der Komplexität ihrer…
Die Mitgliedstaaten schreiben den EbAV vor, sicherzustellen, dass Personen, die die EbAV tatsächlich leiten, Personen, die Schlüsselfunktionen wahrnehmen, sowie…
„Schlüsselfunktion“ innerhalb eines Unternehmensführungssystems eine Kapazität zur Übernahme praktischer Aufgaben, das die Risikomanagement-, die interne…
Mit Ausnahme der Funktion der internen Revision sollte es möglich sein, dass eine einzige Person oder organisatorische Einheit mehr als eine Schlüsselfunktion…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.