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Die Mitgliedstaaten verpflichten die EbAV dazu, für all jene Personen, die die EbAV tatsächlich leiten, Schlüsselfunktionen wahrnehmen, und für andere Kategorien von Mitarbeitern, deren Tätigkeiten das Risikoprofil der EbAV wesentlich beeinflussen, eine solide Vergütungspolitik einzuführen und umzusetzen, die der Größe und internen Organisation der EbAV und der Größenordnung, der Art, des Umfangs und der Komplexität ihrer Geschäftstätigkeiten angemessen ist.
Sofern die Verordnung (EU) 2016/679 nicht etwas anderes vorsieht, veröffentlichen die EbAV Informationen zu ihrer Vergütungspolitik in regelmäßigen Abständen.
Bei der Einführung und Umsetzung der Vergütungspolitik nach Absatz 1 verfahren die EbAV nach den folgenden Grundsätzen:
Die Vergütungspolitik wird im Einklang mit den Tätigkeiten, dem Risikoprofil, den Zielen und mit dem langfristigen Interesse, der finanziellen Stabilität und der Leistung der EbAV insgesamt entworfen, umgesetzt und fortgeführt und trägt zu einem soliden, vorsichtigen und effizienten Management der EbAV bei.
Die Vergütungspolitik steht mit den langfristigen Interessen der Versorgungsanwärter und Leistungsempfänger der von der EbAV betriebenen Altersversorgungssysteme im Einklang.
Die Vergütungspolitik umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten.
Die Vergütungspolitik ist mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und ermutigt nicht zur Übernahme von Risiken, die unvereinbar sind mit den Risikoprofilen und Vorschriften der EbAV.
Die Vergütungspolitik gilt für die EbAV selbst und für die Dienstleister nach Artikel 31 Absatz 1, sofern diese Dienstleister nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinien nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b fallen.
Die EbAV legt die allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik fest, überprüft und aktualisiert sie mindestens alle drei Jahre und ist für deren Umsetzung verantwortlich.
Die Vergütungspolitik und ihre Überwachung unterliegen klaren, transparenten und effizienten Regeln.
Die EBA gibt in Abstimmung mit der ESMA Leitlinien für die Anwendung einer soliden Vergütungspolitik heraus. Diese Leitlinien müssen zumindest den in den…
Die Vergütungspolitik wird vom Leitungsorgan der Verwaltungsgesellschaft in seiner Aufsichtsfunktion beschlossen; dieses Organ legt die allgemeinen Grundsätze…
die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie und den Zielen der Wertpapierfirma und berücksichtigt auch langfristige Effekte der…
Die Vergütungspolitik wird vom Leitungsorgan der Verwaltungsgesellschaft in seiner Aufsichtsfunktion beschlossen; dieses Organ legt die allgemeinen Grundsätze…
Die EBA gibt Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik heraus, die Grundsätzen gemäß den Artikeln 92 bis 95 entsprechen. Die Leitlinien tragen den in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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