Erwägungsgrund 6 32016L2341
Die Richtlinie 2003/41/EG stellte einen ersten Gesetzgebungsschritt auf dem Weg zu einem unionsweit organisierten Binnenmarkt für die betriebliche Altersversorgung dar. Ein echter Binnenmarkt für die betriebliche Altersversorgung ist nach wie vor ein entscheidender Faktor für Wirtschaftswachstum und Arbeitsplatzschaffung in der Union sowie für die Bewältigung der Herausforderungen einer alternden Gesellschaft. Diese Richtlinie aus dem Jahr 2003 wurde nicht so grundlegend geändert, dass für EbAV ein modernes, risikobasiertes Unternehmensführungssystem eingeführt wurde. Eine angemessene Regulierung und Beaufsichtigung auf Unionsebene und auf nationaler Ebene bleiben auch in Zukunft von großer Bedeutung für die Entwicklung einer sicheren und verlässlichen betrieblichen Altersversorgung in allen Mitgliedstaaten.