Erwägungsgrund 25 32016L2341
Da es Ziel der EbAV ist, die finanzielle Absicherung im Ruhestand zu gewährleisten, sollten die Altersversorgungsleistungen der EbAV in der Regel in der Zahlung einer lebenslangen Rente, einer zeitlich begrenzten Zahlung, in Zahlungen eines pauschalen Kapitalbetrags oder einer Kombination hieraus bestehen.