Erwägungsgrund 19 32016L0800
Kinder sollten über allgemeine Aspekte der Durchführung des Verfahrens unterrichtet werden. Zu diesem Zweck sollten sie insbesondere eine kurze Erläuterung der nächsten Verfahrensschritte, soweit dies im Hinblick auf die Belange des Strafverfahrens möglich ist, und über die Rolle der beteiligten Behörden erhalten. Die mitzuteilenden Informationen sollten von den Umständen des Falles abhängen.