Erwägungsgrund 18 32016L0800
Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sollten die Bestimmungen der Richtlinien 2012/13/EU und 2013/48/EU berücksichtigt werden. Um den besonderen Bedürfnissen und Schutzbedürftigkeiten von Kindern Rechnung zu tragen, sieht die vorliegende Richtlinie weitere ergänzende Garantien in Bezug auf die Kindern und dem Träger der elterlichen Verantwortung mitzuteilenden Informationen vor.