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Werden Kinder inhaftiert, sollten die Mitgliedstaaten die in dieser Richtlinie vorgesehenen angemessenen Maßnahmen ergreifen. Diese Maßnahmen sollten unter anderem die wirksame und regelmäßige Ausübung ihres Rechts auf Familienleben gewährleisten. Kinder sollten das Recht haben, durch Besuche und Schriftwechsel regelmäßige Kontakte mit ihren Eltern, Familienangehörigen und Freunden aufrechtzuerhalten, es sei denn, im Interesse des Kindeswohls oder im Interesse der Justiz sind ausnahmsweise Einschränkungen erforderlich.
Kinder sind in einer besonders schutzbedürftigen Lage, wenn ihnen die Freiheit entzogen ist. Angesichts der möglichen Risiken für ihre körperliche, geistige und…
Werden Kinder inhaftiert, sollten besondere Schutzmaßnahmen zu ihren Gunsten ergriffen werden. Insbesondere sollten sie im Einklang mit Artikel 37 Buchstabe c…
Diese Richtlinie fördert die Rechte von Kindern und trägt den Leitlinien des Europarates zu einer kinderfreundlichen Justiz, insbesondere den Bestimmungen über…
Die zuständigen Behörden sollten immer Maßnahmen erwägen, die eine Alternative zur Haft darstellen (im Folgenden „alternative Maßnahmen“), und solche Maßnahmen…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Kindern, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, und Kindern, die gesuchte Personen sind, bei…
Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen werden, haben das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand gemäß der Richtlinie 2013/48/EU. Da Kinder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.