Erwägungsgrund 27 32021R1153
In der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates wird unterstrichen, dass es notwendig ist, einen Regulierungsrahmen zu schaffen, der die verstärkte Nutzung von Unionsmitteln ermöglicht, wobei ausdrücklich auf Maßnahmen zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien verwiesen wird.