Erwägungsgrund 36 32018L2001
In der Mitteilung der Kommission vom 20. Juli 2016 mit dem Titel „Eine europäische Strategie für emissionsarme Mobilität“ wird hervorgehoben, dass fortschrittliche Biokraftstoffe und flüssige oder gasförmige erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs mittelfristig für den Luftverkehr besonders wichtig sein werden.