Erwägungsgrund 77 32018L2001
Die potenziellen Synergien zwischen den Bemühungen um eine gesteigerte Nutzung erneuerbarer Energiequellen für die Wärme- und Kälteerzeugung und den bestehenden Regelungen im Rahmen der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und der Richtlinie 2012/27/EU sollten hervorgehoben werden. Die Mitgliedstaaten sollten — soweit möglich — bestehende Verwaltungsstrukturen für die Umsetzung solcher Maßnahmen nutzen können, um den Verwaltungsaufwand zu verringern.