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Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des am 16. November 2001 in Kapstadt gemeinsam unterzeichneten Übereinkommens über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung, und der zugehörigen Protokolle sind, sollten in der Lage sein, ihren bestehenden internationalen Verpflichtungen weiterhin nachzukommen. Die Bestimmungen der vorliegenden Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen sollten mit den Ausnahmen gelten, die erforderlich sind, um die Anwendung dieser Bestimmungen sicherzustellen, ohne die Anwendung dieses Übereinkommens und der zugehörigen Protokolle zu berühren.
Unbeschadet sonstiger Restrukturierungsrahmen nach nationalem Recht kann der präventive Restrukturierungsrahmen gemäß dieser Richtlinie aus einem oder mehreren…
Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass Absatz 1 nur gilt, sofern der Plan von einer Justiz- oder Verwaltungsbehörde bestätigt wurde oder sofern solche…
Das Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung (nachstehend „Übereinkommen von Kapstadt“) und das zugehörige Protokoll über…
Das Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung (nachstehend „Übereinkommen von Kapstadt“) und das zugehörige Protokoll über…
Diese Richtlinie sollte unbeschadet des Anwendungsbereichs der Verordnung (EU) 2015/848 gelten, jedoch vollständig mit dieser Verordnung vereinbar sein und…
Aus ähnlichen Erwägungen ist es auch angezeigt, öffentliche Stellen nach nationalem Recht vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie auszunehmen. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.