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Mit dieser Richtlinie soll das Problem angegangen werden, dass einige Bestimmungen der Richtlinie 2013/36/EU nicht klar genug sind und daher unterschiedlich ausgelegt werden oder sich für bestimmte Institute als übermäßige Belastung erwiesen haben. Darüber hinaus werden Anpassungen an der Richtlinie 2013/36/EU vorgenommen, die sich entweder aus der Verabschiedung anderer einschlägiger Unionsrechtsakte wie der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates oder der gleichzeitig vorgeschlagenen Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ergeben. Im Interesse von Kohärenz und Vergleichbarkeit zwischen Rechtssystemen sorgen die vorgeschlagenen Änderungen zudem für eine bessere Anpassung des bestehenden Regulierungsrahmens an internationale Entwicklungen.
Beaufsichtigung von Kreditinstituten durch die zuständigen Behörden in einer Weise, die mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vereinbar ist,
Die Richtlinie 2013/36/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Die Richtlinie 2005/36/EG und die Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 sollten daher entsprechend geändert werden —
Die Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist erheblich geändert worden . Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der…
Die Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde mehrfach wesentlich geändert . Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen…
Die Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist erheblich geändert worden. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.