Erwägungsgrund 7 32020L2020
Da die Annahme des Vorschlags von 2018 jedoch noch im Rat anhängig ist, muss unverzüglich gehandelt werden, um die Richtlinie 2006/112/EG an die durch die COVID-19-Pandemie entstandenen außergewöhnlichen Umstände anzupassen. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass die Lieferung von COVID-19-Impfstoffen und -In-vitro-Diagnostika sowie die Erbringung von eng mit diesen Impfstoffen und Diagnostika zusammenhängenden Dienstleistungen in der Union so bald wie möglich erschwinglicher werden.