Erwägungsgrund 8 32020L2020
Dazu sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, einen ermäßigten Steuersatz auf die Lieferung von COVID-19-In-vitro-Diagnostika und auf die Erbringung von eng mit diesen Diagnostika zusammenhängenden Dienstleistungen anzuwenden oder eine Steuerbefreiung mit Recht auf Vorsteuerabzug auf die Lieferung von durch die Kommission oder die Mitgliedstaaten zugelassenen COVID-19-Impfstoffen und -In-vitro-Diagnostika sowie auf die Erbringung von eng mit diesen Impfstoffen und Diagnostika zusammenhängenden Dienstleistungen zu gewähren.