Erwägungsgrund 13 32020L2020
Angesichts der Dringlichkeit der Lage hinsichtlich der COVID-19-Pandemie, sollte diese Richtlinie am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
Angesichts der Dringlichkeit der Lage hinsichtlich der COVID-19-Pandemie, sollte diese Richtlinie am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —