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Werden verbrauchsteuerpflichtige Waren von Personen erworben, die keine zugelassenen Lagerinhaber oder registrierten Empfänger sind und die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, und werden diese Waren von einem Versender versandt oder befördert, der eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, oder der die Waren in eigenem Namen versendet oder befördert, so sollten die Verbrauchsteuern im Bestimmungsmitgliedstaat entrichtet werden. Das vom Versender zur Zahlung der Verbrauchsteuer einzuhaltende Verfahren sollte festgelegt werden. Um die Zahlung im Bestimmungsmitgliedstaat sicherzustellen, sollte der Versender oder sein Steuervertreter bei der hierfür eigens bestimmten zuständigen Stelle seine Identität registrieren und eine Sicherheit für die Entrichtung der Verbrauchsteuern nach den vom Bestimmungsmitgliedstaat festgelegten Bedingungen leisten. Um diese Regelung zu erleichtern, sollte der Versender entscheiden können, ob er einen Steuervertreter einsetzt, um die Voraussetzungen für die Registrierung und die Zahlung der Sicherheitsleistung zu erfüllen. Erfüllt weder der Versender noch der Steuervertreter diese Voraussetzungen, so sollte der Empfänger zur Zahlung der Verbrauchsteuern im Bestimmungsmitgliedstaat verpflichtet sein.
Um die Zahlung der Verbrauchsteuern im Falle der Nichterledigung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren sicherzustellen, sollten die Mitgliedstaaten…
Werden Waren, die im Gebiet eines Mitgliedstaats bereits in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt wurden, von einer in einem anderen Mitgliedstaat…
Werden verbrauchsteuerpflichtige Waren von Privatpersonen für ihren Eigenbedarf erworben und von diesen vom Gebiet eines Mitgliedstaats in das Gebiet eines…
vor dem Versand der verbrauchsteuerpflichtigen Waren eine Sicherheit für die Entrichtung der Verbrauchsteuer nach Maßgabe der von den zuständigen Behörden des…
Um die bestehende Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten, die mit Verfahren der Steueraussetzung befasst sind, zu erleichtern, müssen ein Steuerlager und ein…
Verbrauchsteuerpflichtige Waren, die in dem Gebiet eines Mitgliedstaats in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt worden sind und zur Lieferung zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.