Erwägungsgrund 44 32020L0262
Werden verbrauchsteuerpflichtige Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr im Gebiet eines Mitgliedstaats überführt und in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats verbracht, um dort zu gewerblichen Zwecken geliefert zu werden, ist es angezeigt klarzustellen, wer zur Zahlung der Steuer verpflichtet ist und wann der Steueranspruch entsteht.