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Die Verordnung (EU) 904/2010 wird wie folgt geändert:
Artikel 17 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt:
Informationen, die er gemäß Artikel 284 Absätze 3 und 4 sowie Artikel 284b der Richtlinie 2006/112/EG erhebt.“.
Absatz 2 erhält folgende Fassung:
In Artikel 21 wird folgender Absatz eingefügt:
In Artikel 31 wird folgender Absatz eingefügt:
Artikel 32 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Folgendes Kapitel wird eingefügt: „KAPITEL Xa BESTIMMUNGEN BETREFFEND DIE SONDERREGELUNGEN NACH TITEL XII KAPITEL 1 DER RICHTLINIE 2006/112/EG Artikel 37a Artikel 37b
Artikel 28 wird wie folgt geändert:
Artikel 70 Absatz 3 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
Artikel 40 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Artikel 2 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Folgender Buchstabe wird angefügt:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.