Erwägungsgrund 3 32020L0285
Um das Problem des unverhältnismäßigen Befolgungsaufwands für von der Steuer befreite Kleinunternehmen zu lösen, sollten bestimmte Vereinfachungsmaßnahmen auch für sie verfügbar sein.
Um das Problem des unverhältnismäßigen Befolgungsaufwands für von der Steuer befreite Kleinunternehmen zu lösen, sollten bestimmte Vereinfachungsmaßnahmen auch für sie verfügbar sein.