Richtlinie (EU) 2021/1159 des Rates vom 13. Juli 2021 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf befristete Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie
Die Richtlinie 2006/112/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32021L1159
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