Erwägungsgrund 6 32021L1159
Angesichts der Dringlichkeit der Lage im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sollte diese Richtlinie am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
Angesichts der Dringlichkeit der Lage im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sollte diese Richtlinie am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —