Erwägungsgrund 3 32021L1233
Da das Verfahren für die Anerkennung von Drittlandsurkunden darauf beruht, dass die Systeme zur Erteilung von Befähigungszeugnissen des antragstellenden Drittlands geprüft werden, um zu ermitteln, ob die für die Ausstellung der in dem Antrag genannten Zeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher geltenden Anforderungen mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2017/2397 übereinstimmen, ist es unwahrscheinlich, dass das Anerkennungsverfahren vor dem 17. Januar 2022 abgeschlossen wird.